Katastervermessungen
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen zur Bildung von Flurstücken, zur Festlegung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung nach § 6 Vermessungsgesetz (VermG) sowie zur Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster (§5 Abs. 2 VermG). Gemäß § 4 Abs. 2 VermG ist das Liegenschaftskataster das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Es weist die Grundstücke (Liegenschaften) landesweit nach.
Die Vergütung für die Durchführung von hoheitlichen Katastervermessungen ist durch die Gebührenordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (GebVO – MLR) gesetzlich geregelt. Nach der GebVO – MLR gehören zu den Katastervermessungen folgende öffentliche Vermessungsleistungen:
- Flurstückszerlegung und -verschmelzungen
- Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
- Vermessung lang gestreckter Anlagen (Straßen, Wege, Gewässer, Dämme)
- Gebäudeaufnahmen für´s Liegenschaftskataster
Grenzfeststellungen
Grenzfeststellungen sind hoheitliche Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster (§5 Abs. 3 VermG). Abmarkungsmängel (fehlende, falsch sitzende, nicht mehr erkennbare oder schadhafte Grenzzeichen) werden auf Antrag behoben.
Die Vergütung für die Durchführung von hoheitlichen Grenzfeststellungen ist durch die Gebührenordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (GebVO – MLR) gesetzlich geregelt.