Mit der Schmutzwassergebühr werden die jährlich anfallenden Kosten für die reine Schmutzwasserbeseitigung gegenfinanziert. Diese Aufwendungen werden proportional nach der jeweils verbrauchten Frischwassermenge pro Haushalt aufgeteilt.
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die ebenfalls jährlich anfallenden Kosten für die reine Niederschlagswasserbeseitigung gegenfinanziert. Diese Aufwendungen werden nach dem Maßstab der abflusswirksamen Fläche pro Grundstück aufgeteilt. Die abflusswirksame Grundstücksfläche berechnet sich aus den überbauten und befestigten Flächen, die an die Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind. Da der Niederschlag auf diesen Flächen nicht oder nur teilweise im Erdreich versickern kann, spricht man von versiegelten Flächen. Die versiegelten Flächen werden nach ihrer Art unterschiedlich bewertet. Je mehr Fläche auf einem Grundstück versiegelt ist, desto höher ist der Anteil der Niederschlagswassergebühr, die ein Grundstückseigentümer zahlen muss.
Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ergeben zusammen die Abwassergebühr.
Projekte, die von uns in den Jahren 2011 und 2012 bearbeitet und abgeschlossen wurden, bzw. aktuell fortgeführt werden:
Rhein-Neckar-Kreis | Neckar-Odenwald-Kreis | Landkreis Heilbronn | Main-Tauber-Kreis | Hohenlohekreis | Landkreis Schwäbisch-Hall |
---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
GEO-Information, Jagdkataster, Gesplittete Abwassergebühr
06261 9223-26 Angela.Schwalb@GISzentrum.de