Baulandentwicklung
Im Baugesetzbuch sind verschiedene städtebauliche Verfahren (Bauleitplanung, Umlegung, Erschließung, Sanierung usw.) gesetzlich geregelt.
Diese können von der Gemeinde in eigener Verantwortung unter Heranziehung von Fachleuten durchgeführt werden. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, einzelne oder mehrere Maßnahmen durch öffentlich-rechtliche Verträge auf private Träger zu übertragen. In beiden Fällen stehen wir als Fachleute für die gesetzliche Bodenordnung sowohl den Gemeinden selbst als auch privaten Erschließungs- oder Sanierungsträgern zur Seite, um die komplexen Aufgaben zur Baulandentwicklung / Sanierung in einem professionellen Team zu lösen.