Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), sind vom Staat beliehene selbständige Unternehmer, welche in ganz Baden-Württemberg für Liegenschaftsvermessungen zuständig sind. Seit Juli 2011 dürfen ausschließlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Flurstückszerlegungen (Grundstücksteilungen) für private Grundstückseigentümer durchführen. Ab dem Januar 2014 sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dann auch für die Flurstückszerlegungen von Städten und Gemeinden zuständig. Die Vermessungsämter, welche in den Landratsämter eingegliedert sind, sind künftig in erster Linie für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Wir sind uns dieser Aufgabe bewusst und betreuen gerne auch Sie mit unserer Kompetenz in Sachen Liegenschaftsvermessung. Rufen Sie uns einfach an und wir helfen Ihnen bei Ihren anstehenden Aufgaben.