Katastervermessungen
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (gemäß § 5 Abs. 2 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg - VermG). Darunter fallen insbesondere die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegungen), die Aufnahme neuer und veränderter Gebäude und die Fertigung von Katasterberichtigungsunterlagen in städtebaulichen Bodenordnungsverfahren (Baulandumlegung).
Gemäß § 4 Abs. 2 VermG ist das Liegenschaftskataster das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Es weist die Grundstücke (Liegenschaften) landesweit nach.
Die Vergütung für die Durchführung von hoheitlichen Katastervermessungen ist durch die Gebührenordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (GebVO – MLR) gesetzlich geregelt.
Grenzfeststellungen
Grenzfeststellungen sind hoheitliche Vermessungen zur Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit. Dies geschieht entweder durch die Abmarkung von Grenzpunkten oder durch Prüfung vorhandener Abmarkungen auf Übereinstimmung mit ihrer Festlegung im Liegenschaftskataster (gemäß § 5 Abs. 3 VermG). Grenzfeststellungen werden auf Antrag durchgeführt (§ 6 Abs. 1 VermG).
Die Vergütung für die Durchführung von hoheitlichen Grenzfeststellungen ist durch die Gebührenordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (GebVO – MLR) gesetzlich geregelt.