Der Bodenrichtwert ist nach dem Baugesetzbuch ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes sowie ihrer wertbeeinflussenden Merkmale.
Bodenrichtwerte sind alle zwei Jahre von den Gutachterausschüssen neu zu ermitteln. Sie sind bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden und werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien herangezogen, um Bodenwerte zu bestimmen. Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen geführt werden.
Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel mittels Bodenrichtwertkarten, in denen die jeweils gültigen Bodenrichtwerte in Zonen zusammen mit ihren wertbestimmenden Merkmalen (insbesondere Entwicklungszustand sowie Art und Maß der baulichen Nutzung) dargestellt sind.
Das Büro Schwing & Dr. Neureither erstellt für die Gutachterausschüsse der Gemeinden oder Gemeindeverwaltungsverbände digitale Bodenrichtwertkarten, die im Internet veröffentlicht und ins kommunale GIS integriert werden können.
Für den Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt (insgesamt 6 Gemeinden) wurde neben der Erstellung der digitalen Bodenrichtwertkarte auch die automatisierte Kaufpreissammlung mit dem kommunalen GIS verknüpft, so dass für Auswertezwecke des Gutachterausschusses die Kaufpreise auf der digitalen Karte dargestellt werden können.
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